Aktuelle Informationen (Stand: 09.04.21)

 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes NMS-Team, 

die Osterferien enden. Das Schulministerium hat anders als gehofft entschieden: 

Distanzunterricht ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich für alle Klassen ab Klasse 5 bis 9. 

Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen (10), um sich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der SchulMail vom 11.02.2021 fort. 

Aus der Schulmail vom 8.04.21„Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. DerBesuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule  erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Konkret heißt das auch, dass alle Eltern, die im März gegen eine Testung ihres Kindes Widerspruch eingelegt haben, diesen aktiv widerrufen müssen. Alternativ kann – wie in der Schulmail beschrieben – ein Test einer Teststelle (nicht älter als 48h) vorgelegt werden. Die Testpflicht wird in der neuen Corona-Betreuungsverordnung geregelt und wird uns voraussichtlich bis zum Ende dieses Schuljahres begleiten. 

Wenn Eltern ihren Kindern nach wie vor die Selbsttestung untersagen und auch keinen „Bürgertest“ nutzen, teilen Sie uns dieses bitte schriftlich per EMail mit. Ihr Kind muss dann zu Hause selbstständig an Lernaufgaben arbeiten, kann aber nicht durch Lehrkräfte über IServ aktiv betreut werden. Verweigern SuS spontan den Selbsttest, müssen sie von den Eltern umgehend abgeholt werden. 

Unabhängig von der Bedeutung des Testens zur Eindämmung der Pandemie ist die Beachtung der Hygiene-Maßnahmen (u.a. die Verpflichtung zum Tragen medizinischer Masken/FFP2Masken zum Selbst- und Fremdschutz) auf dem Schulgelände/ im Schulgebäude ebenso für alle verpflichtend. 

Die Lehrkräfte der Nelson-Mandela-Schule bereiten gerade den Distanzunterricht nach Stundenplan (ISERV) vor, der ab Montag 12.04.21 8:05h verpflichtend startet. 

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden im Distanzunterricht wie zuvor individuell versorgt. Auch der SES am 20.04.21 wird wie geplant digital oder telefonisch durchgeführt werden, um Sie über den Leistungsstand ihres Kindes in Kenntnis zu setzen. Informationen erhalten Sie dazu über Schoolfox durch die Klassenlehrer. 

Bitte melden Sie die Notbetreuung Ihres Kindes (5+6) beim Schulträger (Homepage der Stadt Rheine) bei Bedarf an – die Anmeldefrist endet Sonntag 11.04.2021. 

Alle KollegInnen sind über ihre Dienstmailadresse erreichbar. http://www.sekundarschule-rheine.de Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne! Gerne auch über Schoolfox. 

Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werde ich Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren. 

Mit herzlichen Grüßen, 

Sandra Matzelle 

(Schulleiterin)

Download: Elternbrief April 2021